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"Meisterbafög"

 

Mit Meiser-Bafög nach AFBG können 30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren bezuschusst werden.

Voraussetzungen:


  • Handwerker und andere Fachkräfte, die über eine dem Berufsbildungsgesetz (BbiG) oder der Handwerksordnung (HwO) anerkannte,

- abgeschlossene Erstausbildung oder

- einen vergleichbaren Berufsabschluss verfügen.

  • Die Antragssteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist.

  • Förderungsberechtigt sind Deutsche u. neben bestimmten Gruppen von berechtigten Ausländern, z. B. aus Mitgliedsstaaten der EU, auch solche ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich bereits 3. Jahre rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben u. erwerbstätig gewesen sind. Eine Altergrenze gibt es nicht.

Ansprechpartner beim Amt für Ausbildungsförderung:

Landeshauptstadt Saarbrücken:

Passagestraße 2-4
66111 Saarbrücken

Tel: 0681 / 905 - 0

Landkreis Merzig-Wadern:

Bahnhofstraße 42-44

66663 Merzig
Tel: 06861 / 80 – 0

Landkreis Neunkirchen:

Wilhelm-Heinrich-Str. 36
66564 Ottweiler

Tel: 06824 / 906 - 0

Landkreis Saarlouis:

Kaiser-Wilhelm-Str. 4-6
66740 Saarlouis
Tel: 06831 / 444 – 0

Landkreis St. Wendel:

Mommstraße 25
66606 St. Wendel

Tel: 06851 / 801 - 0

Saar-Pfalz-Kreis:

Am Forum 1
66424 Homburg
Tel: 06841 / 104 – 0

oder unter: www.meister-bafoeg.info

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